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Family Services

berufundfamilie Zertifikat IST Austria 2020-2023

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine große Herausforderung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber. Seit seiner Gründung unterstützt Institute of Science and Technology Austria (ISTA), die es Mitarbeiter:innen ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Zu diesem Zweck nimmt das ISTA seit 2014 am Audit Beruf und Familie teil. Der 3-jährige Audit-Zyklus unterstützt Organisationen bei der Evaluierung und Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen unter der Aufsicht des österreichischen Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.


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Kinder & Bildung

Angebote am Campus

ISTA betreibt den Kindergarten Fröschkönig, der sich direkt am Campus befindet. Die Kinder werden in verschiedenen Altersgruppen betreut: 3 Kinder von 3 Monaten bis 1 Jahr, Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren, Kinder von 3 bis 6 Jahren (Schuleintritt). Alle IST-Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Kinder in unserer Kindertagesstätte anzumelden (je nach Verfügbarkeit).

Neben einem Kindergarten gibt es auf dem Campus einen Raum, der speziell für die Betreuung und Erholung der Familie konzipiert ist und z.B. zum Stillen genutzt werden kann oder von Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Problemen mit der regulären Tagesbetreuung mit zur Arbeit nehmen müssen.

Zudem gibt es ein Labor für schwangere Mitarbeiterinnen, das ihnen ermöglicht, weiterzuarbeiten, ohne schädlichen Materialien ausgesetzt zu sein.

Mutterschutz & Elternkarenz

In Österreich wird die Zeit 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt als Mutterschutz bezeichnet. Während dieser Zeit unterliegen Mitarbeiterinnen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot, das ihnen untersagt zu arbeiten. Der Mutterschutz kann aufgrund gesundheitlicher Risiken länger als die Mindestzeit von 16 Wochen sein. Während des Mutterschutzes sind Dienstnehmerinnen weiterhin sozialversichert.

Elternkarenz ist das gesetzliche Recht auf Abwesenheit aufgrund der Geburt eines Kindes. Sie beginnt frühestens unmittelbar nach dem Mutterschutz oder unmittelbar nach dem Elternurlaub des anderen Elternteils. Die Mindestdauer für die Karenz beträgt 2 Monate. Das späteste Rückkehrdatum zur Arbeit ist der zweite Geburtstag des Kindes.

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes während der Karenz hängt von der Wahl ab: dem Kinderbetreuungsgeld-Konto oder dem Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

Kinderbetreuung

Der Staat Österreich stellt erhebliche finanzielle Mittel für alle Kinder zur Verfügung, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung betreut werden. Es gibt folgende Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen:

  • KINDERKRIPPEN: Die Kinderkrippe ist für Kinder bis zu einem Alter von 3 Jahren. Die meisten Kindertagesstätten akzeptieren auch Kinder im Alter von 1-2 Jahren oder jünger als 1 Jahr.
  • KINDERGARTEN: Für Kinder von 3-6 Jahren.
  • TAGESELTERN: Tageseltern (oder auch Tagesmütter) sind Privatpersonen, die sich sehr oft nicht nur um die eigenen Kinder zu Hause kümmern, sondern auch um andere Kinder. Sie erhalten eine ähnliche, aber kürzere Ausbildung wie Kinderpädagoginnen. Tageseltern können sich um Kinder jeden Alters kümmern.
  • HORT: Da die große Mehrheit der österreichischen Schulen nur Unterricht von ca. 8 bis ca. 11 oder 14 Uhr hat, benötigen viele Eltern Einrichtungen, die sich um ihre Kinder kümmern, bis sie von der Arbeit zurückkommen. Diese Aufgabe wird entweder in den Schulen direkt übernommen (Tagesschulheim – die meisten sind während der österreichischen Schulferien geschlossen) oder die Kinder gehen in eine separate Einrichtung (Hort).

In Österreich ist ein verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Kinder zu mindestens 5 Stunden pro Tag und 4 Tage pro Woche vorgesehen. Das Pflichtjahr beginnt spätestens am ersten Tag des Monats September nach dem 5. Geburtstag des Kindes.

Ausbildung

Österreich hat ein kostenloses und öffentliches Schulsystem. Alle Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht.

Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind bis zum 31. August sechs Jahre alt geworden ist und dauert neun Schuljahre.

Die Grundschule besteht aus vier Klassen. Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse der Grundschule müssen die Schüler:innen eine der folgenden Schulformen besuchen: die Neue Mittelschule (NMS) oder die Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS). Für die Bildung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen gibt es die Möglichkeit, eine Sonderschule, eine integrierte Unterstufe, eine neue Sekundarschule oder eine akademische Sekundarstufe zu besuchen.

Weitere Informationen:
Das österreichische Bildungssystem des ÖAD

Lokale Schuloption: BG/BRG Klosterneuburg Internationale Schule

Das Gymnasium BG/BRG Klosterneuburg bietet eine allgemeine Ausbildung für Schüler:innen im Alter von 10 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Klosterneuburg nach der Grundschule an. Es ist ein Akademisches Gymnasium und bereitet die Schüler:innen auf die Österreichische Matura vor.

Das BG/BRG Klosterneuburg bietet auch ein zweisprachiges Programm an, bei dem in Englisch und Deutsch unterrichtet wird. Die Zulassung zum zweisprachigen Programm erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.

Im Jahr 2010 wurde das BG/BRG Klosterneuburg als IB World School zugelassen. Das IB-Diplom ist eine weltweit anerkannte Qualifikation und signalisiert einen der höchsten Standards für akademische Leistungen. Sowohl das zweisprachige Programm als auch das IB-Programm werden von ISTA unterstützt.

Weitere Informationen:
Gymnasium Klosterneuburg und The International Baccalaureate

Schulferien

Die österreichischen Schulferien bestehen aus 5 Hauptferienzeiten: 1 Woche Herbstferien (26.10-1.11), 2 Wochen Weihnachtsferien (Dezember-Januar), 1 Woche Semesterferien (Februar), Karwoche + Ostermontag (März/April), und 9 Wochen Sommerferien (Juli-August). Die genauen Daten einiger Schulferien unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für Wien und Niederösterreich finden die Semesterferien in der 1. Februarwoche statt und die Sommerferien beginnen in der 1. Juliwoche.

Der 15. November ist der Festtag von Leopold III., dem Schutzpatron von Österreich, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Daher sind alle Schulen in Klosterneuburg und Wien geschlossen.

Weitere Informationen zum Thema Bildung finden Sie hier:

Partner & Dual Career

Als Teil des Rekrutierungsprozesses für Professor:innen bietet das Institut den Partner:innen von kürzlich berufenen (oder angehenden) Professor:innen Dual Career Support an.

Das ISTA Dual Career Office hilft dabei, die Jobsuche und den Bewerbungsprozess zu erleichtern. Es bietet Einblicke in den österreichischen Arbeitsmarkt und bietet auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung.

Darüber hinaus ist ISTA Mitglied des Dual Career Service Support (DCSS) Netzwerks des Wiener Wissenschafts- und Technologiefonds, dessen Ziel es ist, konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden. Dieses Angebot steht in enger Abstimmung mit dem Austrian Network for Dual Career (ANDC), bei dem das ISTA ebenfalls eine Mitgliedsorganisation ist.

ISTA bietet die Möglichkeit eines Praktikums von 6 bis 12 Monaten um Dual Career Partner:innen die berufliche Integration und die Arbeitssuche in Österreich zu erleichtern. Alle offenen Positionen (wissenschaftliche wie auch administrative) am ISTA stehen internen und externen Bewerber:innen, wie auch Dual Career Partner:innen offen.
Guiding principles for hiring dual career partners at ISTA

Wenn Sie sich für die Dienstleistungen des Dual Career Office am ISTA interessieren oder einen ersten Kontakt mit dem DCSS-Netzwerk herstellen möchten, wenden Sie sich bitte an: dualcareer@ista.ac.at.

Deutschkurse: Deutsch ist die Landessprache Österreichs und in vielen österreichischen Unternehmen auch die Arbeitssprache. Das ISTA bietet Deutschkurse für alle internationalen Wissenschaftler:innen, Mitarbeiter:innen der Administration und Partner:innen von Wissenschafter:innen an.

Arbeitserlaubnis für Partner:innen: Für den Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt ist die jeweilige Staatsangehörigkeit des Arbeitssuchenden von Bedeutung. Bürger der EU/EWR-Länder haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige), die mit ISTA-Wissenschafter:innen mit einer Aufenthaltsgenehmigung verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, eine „Rot-weiß-rot plus“-Karte beantragen. ISTA verfügt über engagierte Mitarbeiter:innen, die Unterstützung und Beratung bei Fragen zu Visa und zum Zugang zum Arbeitsmarkt bieten.

Mitversicherung für Partner:innen und Familie: In Österreich haben sowohl Versicherte als auch deren Partner:innen und Familienmitglieder Anspruch auf Leistungen. Dies betrifft:

  • Ehepartner, eingetragene Partner:innen und – unter bestimmten Umständen – Personen in Partnerschaft
  • Kinder (Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder)
    • bis zum Alter von 18 Jahren
    • bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie nicht berufstätig sind
    • bis zum Alter von 26 Jahren, wenn das Kind studiert

Kinder können kostenlos in die Versicherung aufgenommen werden. Dies gilt auch für Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen in Familien mit Kindern. Für kinderlose Paare gelten besondere Regeln und wird eine Gebühr eingehoben.

Kontakt

Für Informationen zu familienbezogenen Themen, wenden Sie sich bitte an familyservices@ista.ac.at.



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